Allgemeine Geschäftsbedingungen der Moamusikschule, Inhaberin Wiebke Meyer
- Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend AGB genannt, gelten für die vertraglichen Beziehungen zwischen der moamusikschule, Inhaberin Wiebke Meyer, nachfolgend Musikschule genannt, und der/dem Unterrichtsteilnehmerin/-teilnehmer bzw. ihrer/ihrem/seinem gesetzlichen Vertreter/in, nachfolgend Schüler genannt.
- Regelung des Unterrichtes
2.1 Der Unterricht findet regelmäßig wöchentlich an einem fest vereinbarten Termin in den Räumlichkeiten der Musikschule statt.
2.2 Kann der Unterricht aus Gründen der Höheren Gewalt oder infolge behördlicher oder gesetzlicher Anordnung bzw. Regelung nicht in den vereinbarten Räumlichkeiten bei gleichzeitiger räumlicher Anwesenheit von Lehrer:in und Schüler:in (Präsenzunterricht) erbracht werden, ist die Musikschule berechtigt, den Unterricht online zu erbringen. Die eigenen Kosten der Online-Übertragung trägt jede Partei selbst.
2.3 Während einer vertraglich vereinbarten Probezeit besteht für den Schüler und die Musikschule ein beiderseitiges monatliches Kündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen. Für diese Probezeit werden 20% des monatlichen Entgeltes zuzüglich berechnet. Für die Kündigung ist die Schriftform erforderlich.
2.3 Die Länge der Unterrichtseinheit wird durch den Unterrichtsvertrag festgelegt. Der Unterricht findet in der Regel in 36 wöchentlichen Unterrichtseinheiten pro Kalenderjahr (12 Monate) und in 18 wöchentlichen Unterrichtseinheiten pro Halbjahr (6 Monate) statt. Bei 14tägigen Unterricht ergeben sich damit in der Regel 18 Unterrichtseinheiten pro Kalenderjahr und 9 Unterrichtseinheiten pro Halbjahr.
2.4 Die für den Unterricht erforderlichen Lehrmittel (Instrumente, Notenmaterial etc.) sind vom Schüler zu beschaffen. Die Musikschule bietet dabei Hilfestellung und Unterstützung an.
- Unterrichtsfreie Zeiten / Schulferien
3.1 Die Schulferien- und Feiertagsordnung des Landes Berlin gilt auch für die Musikschule. So findet in den Schulferien, an gesetzlichen Feiertagen und Brückentagen kein regulärer Unterricht im Rahmen eines Unterrichtsvertrages statt. Die Entgeltpflicht bleibt während der unterrichtsfreien Zeit bestehen.
- Laufzeit und Kündigung
4.1 Der Vertrag wird auf die im Vertrag festgelegte Laufzeit geschlossen.
4.2 Während dieser kann er – bis auf in einer eventuell eigens vereinbarten Probezeit – nicht ordentlich gekündigt werden.
4.3 Eine Mitteilung seitens des Schülers, dass der Vertrag zum Ende der Vertragslaufzeit endet, muss spätestens 4 Wochen vor dem Ende in Textform erfolgen. Erfolgt die Mitteilung nicht, erhält der Schüler früh- zeitig ein Angebot über die Wahl der Laufzeit für eine etwaige, befristete Vertragsfortsetzung (6 oder 12 Monate). Wird dieses Angebot nicht in Anspruch genommen oder erfolgt kein Angebot, so verlängert sich der Vertrag automatisch unbefristet, der Monatsbeitrag entspricht dann dem Monatsbeitrag bei vereinbarter Probezeit (regulärer Monatsbeitrag zzgl. 20%) und kann mit einer Frist von 2 Wochen in Textform gekündigt werden.
- Unterrichtsentgelt, GEMA-Abgabe (Kopierlizenzgebühr)
5.1 Das Unterrichtsentgelt versteht sich als Halbjahres- oder Jahresentgelt (je nach Vertragsabschluss) und wird in gleichen monatlichen Teilbeträgen erhoben. Die Anzahl der Monatsbeiträge richtet sich nach der Vertragslaufzeit.
5.2 Eine jährliche Beitragserhöhung von max. 3 % auf den Monatsbeitrag behält sich die Schulleitung vor. In diesem Fall ist das Sonderkündigungsrecht außer Kraft gesetzt.
5.3 Alle Entgelte sind jeweils zum 05. eines Monats im Voraus fällig, in jedem Fall aber vor Inanspruchnahme der ersten Unterrichtseinheit.
5.4 Diese werden per Lastschriftverfahren vom Konto des Schülers bzw. der gesetzlichen Vertretung abgebucht. In Ausnahmefällen kann das Entgelt auch überwiesen werden, das bedarf allerdings der vorherigen Rücksprache mit der Musikschulleitung.
moamusikschule: IBAN: DE50 2689 1484 0302 5640 01 BIC: GENODEF1OH
5.5 Sollte es zu einer Rücklastschrift aufgrund mangelnder Kontodeckung oder sonstiger Gründe kommen, so berechnet die Musikschule dem Schülers bzw. der gesetzlichen Vertretung eine Bearbeitungs,-sowie Mahngebühr (5€) von insgesamt 13,00€ für jeden Vorgang.
5.6 Für jeden Kalendermonat, in dem der Schüler in einem aktiven Unterrichtsvertrag ist, wird ab dem 01.05.2025 eine Abgabe für eine Kopierlizenz in Höhe von 1,00 Euro zusätzlich zum Beitrag des Unterrichtsvertrags berechnet. Die Gebühr wird im Rahmen eines Kopierlizenzvertrages mit der VG-Musikedition an die GEMA entrichtet. Der Betrag in Höhe von 1,00 Euro wird zusätzlich zur jeweils vertraglich festgelegten Monatsrate vom abgeschlossenen Unterrichtsvertrag per SEPA-Lastschrift verfahren vom angegeben Konto abgebucht. Die Abbuchung endet automatisch mit Beendigung des Unterrichtsvertrages.
- Unterrichtsausfall / Krankheit
6.1 Die Zahlungspflicht besteht bei Erkrankung oder sonstigen Unterrichtsversäumnissen von Schülerseite fort. Eine Nachleistungspflicht der Musikschule besteht in diesen Fällen nicht.
6.2 Bei längerer (chronischer) Erkrankung des Schülers entfällt die Zahlungspflicht nach zwei Wochen bei Vorlage eines ärztlichen Attests. Die Krankheit ist der Musikschule unverzüglich mitzuteilen.
6.3 Sagt der Schüler bis zu 48 Stunden vorher einen Unterrichtstermin ab, so obliegt es der Kulanz der Lehrkraft sowie der Verfügbarkeit von freien Räumlichkeiten, einen Ersatztermin anzubieten.
6.4 Durch Verhinderung des Lehrers ausgefallener Unterricht wird nachgeholt, es werden max. drei Nachholtermine angeboten. Wird ein fest vereinbarter Nachholtermin vom Schüler nicht wahrgenommen, entfällt der Anspruch auf Nachholung.
- Aufsicht und Haftung
7.1 Die Aufsichtspflicht der Lehrkraft erstreckt sich nur auf die vereinbarte Unterrichtszeit. Sie beginnt und endet im Unterrichtsraum. Die zur Musikschule gehörenden Hofflächen des Grundstücks Rathenower Str.43 gehören nicht zum Unterrichtsbereich der Musikschule.
7.2 Die Haftung der Musikschule für Personen-, Sach- und Vermögensschäden irgendwelcher Art, die bei Teilnahme am Unterricht oder an sonstigen Veranstaltungen der Musikschule eintreten, wird ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Schulleitung, einer Lehrkraft oder eines anderen Mitarbeiters der Musikschule zurückzuführen.
7.3 Es besteht keine gesonderte Unfallversicherung für die Schüler.
7.4 Entstehen an den Räumlichkeiten, den Instrumenten – seien sie Eigentum der Musikschule oder Eigentum anderer Schüler – oder anderen Personen Schäden durch den Schüler selbst, so haftet dieser selbst bzw. seine gesetzliche Vertretung.
- Ausschluss vom Unterricht
Die Musikschule kann einen Schüler sofort vom Unterricht ausschließen, wenn dieser unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht. Die Entgeltpflicht bleibt hiervon unberührt.
- Nebenabreden
Alle von diesen AGB abweichende individuelle Vereinbarungen (Ergänzungen / Änderungen) werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie von der Musikschule ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.
- Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ungültig sein, bleibt die Wirksamkeit aller anderen Bestimmungen davon unberührt.
11. Einwilligungsklausel
Die im Vertrag angegebenen personenbezogenen Daten, insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer, Bankdaten, die allein zum Zwecke der Durchführung des entstehenden Vertragsverhältnisses notwendig und erforderlich sind, werden auf Grundlage gesetzlicher Berechtigungen (gemäß DSGVO) erhoben. Der Erfassung und Speicherung der Daten stimmt der Schüler bzw. seine gesetzliche Vertretung mit seiner Unterschriftsleistung ausdrücklich zu. Die Kontodaten werden nur zum Zwecke der Abbuchung erfasst und sind nicht allgemein zugänglich. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses werden sie entsprechend den gesetzlichen Vorgaben gelöscht.
12. Persönlichkeitsrechte
Mit der Unterzeichnung des Vertrages erklärt der Schüler bzw. seine gesetzliche Vertretung sich einverstanden, dass die Musikschule etwaiges Bild- oder Viedomaterial z. B. vom Sommer- oder Weihnachtsfest auf ihrer Webseite, Flyern oder anderem Werbematerial verwenden und veröffentlichen darf. Dieses Einverständnis kann zu jedem Zeitpunkt -auch teilweise- widerrufen werden und gilt ansonsten zeitlich unbegrenzt.
Berlin, den 01.03.2025